AGB's

AGB

VORSCHLAG

Stand: August 2011

EINKAUFSBEDINGUNGEN - TEXTVORSCHLÄGE

Wichtiger Hinweis!

Bevor Sie die Textbausteine verwenden, beachten Sie bitte unbedingt folgende allgemeine Hinweise - „Was Sie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beachten sollten“.

Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) dürfen lediglich die kursiv verwendeten Textbausteine Verwendung finden!

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

������ Alternative: Die umseitigen Vertragsbedingungen werden mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.

������ Achtung! Die umseitigen Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben - mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.1

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.1

������ Alternative:

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

2.1. Einräumung einer Option

An uns gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge sind mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verbindlich und kostenlos. Im Falle eines Angebotes an uns ist der Anbieter daran … Wochen ab Zugang dieses Angebotes an uns gebunden.

1 Die im Folgenden kursiv geschriebenen Textbausteine sind auch bei Geschäften, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, zulässig.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.1

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.1

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.1

Werden von unserem Vertragspartner Unterlagen oder Leistungen erstellt und uns zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser uns im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt ein solches als vereinbart.1

4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die uns genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.1

5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Mangels ausdrücklich anders lautender Vereinbarung beträgt unsere Zahlungsfrist … Tage ab Rechnungserhalt. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt steht uns ein Skontoabzug in Höhe von … % zu. Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in Teilbeträgen erfolgen, verlieren wir unseren Skontoabzug für die rechtzeitig entrichteten Teilbeträge jedenfalls nicht, wenn andere Teilzahlungen nicht innerhalb der Skonto- bzw. Fälligkeitsfrist bezahlt werden.1

2 Je nach den Umständen des Einzelfalls könnte eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe sittenwidrig (nichtig) sein.

 

6. Transport - Gefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.1

������ Alternative:

Die von uns gekaufte Ware gilt als Bringschuld. Der Verkäufer trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit Übergabe an uns über.1

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung … (zB Sitz des Unternehmens, Anschrift, gegebenenfalls exakte Angaben des Ortes wie Regal, Baustelle, etc.).1

8. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als der Käufer/Werkbesteller bei Verzug des Verkäufers/Werkerstellers ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann, welche innerhalb von … Tagen zu erfolgen hat. Nach Ablauf dieser Frist bzw. im Fall der rechtzeitigen Erklärung können sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend gemacht werden.1

9. Pönale (Vertragsstrafe)

Für den Fall des Verzuges wird unabhängig vom Verschulden 2 eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reuegeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag … % der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist auch zu ersetzen.

������ Alternative:

Für den Fall des Verzuges wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reuegeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag EUR ….1

10. Stornogebühren/Reuegeld

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von … % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich dieser Betrag zu ersetzen.1

11. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsanforderung bzw. Bestellung hat der Verkäufer/Werkunternehmer zu tolerieren, wenn insgesamt keine … % der Auftragssumme übersteigende Preis- bzw. Werklohnerhöhung daraus resultiert.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

Haftungsausschlüsse unserer Vertragspartner, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt.

Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein Wandlungsanspruch besteht und wir von diesem Recht Gebrauch machen.

Soweit wir auf Reparatur oder Austausch bestehen, sind wir bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.

Im Übrigen bedürfen Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen – Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen für ihre Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung im Einzelfall.

Der Ausschluss des Regressanspruches gem. § 933b ABGB wird von uns nicht akzeptiert.

12.1 Mängelrüge

Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gem. § 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht uns eine sechswöchige Frist zur Erhebung einer Mängelrüge jedenfalls zu.

13. Produkthaftung

Ein Ausschluss einer Regressforderung unsererseits gem. § 12 PHG wird von uns nicht akzeptiert.

14. Aufrechnung

Ein Aufrechnungsverbot wird von uns nicht anerkannt, vielmehr sind wir jedenfalls berechtig, gegebenenfalls mit allen uns gegen den Vertragspartner zustehenden Ansprüchen aufzurechnen.1

15. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Im Falle gerechtfertigter Reklamationen sind wir zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausstehenden Entgelts berechtigt.1

16. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.1

17. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

������ Alternative:

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

18. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.1

3 Wenn alle Vertragsparteien ihren Sitz in Österreich haben.

4 Wenn ein Vertragspartner seinen Sitz außerhalb Österreichs hat.

5 Unter Umständen ist UN-Kaufrecht zu beachten (siehe auch Rechtswahl)

6 In this context, consideration should be given to the possible application of the UN-Convention on Contracts for the International Sale of Goods, 1980

 

19. Schiedsgerichtsvereinbarung - Schiedsgerichtsbarkeit

19.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit 3

 

Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in … nach der für dasselbe geltenden Schiedsgerichtsordnung von einem Einzelschiedsrichter/Schiedsrichtersenat (nicht Zutreffendes streichen) endgültig entschieden.

19.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ 4

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Mögliche Ergänzung der Schiedsgerichtsvereinbarungen:

                        Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … (einer oder drei);

                        Oder/und: Es ist … materielles Recht anzuwenden;5

                        Oder/und: Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist … .

 

Englische Version

All disputes arising out of this contract or related to its violation, termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration and Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal Economic Chamber in Vienna (Vienna Rules) by one or more arbitrators appointed in accordance with these rules.

Appropriate supplementary provisions:

                        The number of arbitrators shall be … (one or three);

                        Or/and: The substantive law of … shall be applicable;6

                        Or/and: The language to be used in the Arbitral proceedings shall be … .

 

19.3. Schiedsgerichtsbarkeit bei der internationalen Handelskammer in Paris

Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer

von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Englische Version

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.

Stand: August 2011